Referenzen


Fallbeispiel 1

Mietenverwaltung


  • Überwachung des baulichen Zustandes des Anwesens
  • Vergabe, Überwachung und Prüfung erforderlicher Reparaturen
  • Abschluß von Lieferverträgen über Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände
  • Erledigung des gesamten Zahlungs- und Rechnungsverkehrs
  • Einstellung, Beaufsichtigung und Entlassung des Hausmeisters oder sonstiger Hilfskräfte
  • Abschluß und Kündigung von Mietverträgen, einschließlich der Mietobjektbesichtigungen mit Interessenten, der Abnahmen und Übergaben der Wohneinheiten
  • Mietinkasso, Überwachung des Mieteinganges und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Eigentümer aus den Mietverhältnissen zustehen
  • Vereinnahmung und Führung der Mietkautionen
  • gesamte Verwaltung der bestehenden Mietverhältnisse sowie insbesondere die Beitreibung von Zahlungsansprüchen und die Abwehr von unberechtigten Gegenansprüchen
  • Abrechnung der Mieten und Nebenkosten gegenüber den Mietern auf der Grundlage des jeweiligen Mietvertrages und die Abwicklung der Nachzahlungen oder Vergütungen aus den Jahresabrechnungen
  • Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen soweit sich der Erhöhungsbetrag unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt und Überprüfung und Durchführung von anderen Mieterhöhungsmöglichkeiten


Fallbeispiel 2

WEG-Verwaltung


Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz, insbesondere den unabdingbaren/zwingenden §§ 27 und 28 WEG, den Regelungen des BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung ( § 675 BGB) und der Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung.

  • Vertretung vor sämtlichen Behörden, Banken und Gerichten
  • Abschluß und Kündigung von notwendigen Verträgen, wie Versicherungs-, Wartungs-, Hausmeister-, Reinigungs-, Lieferungs- und Eilreparaturverträge
  • Überwachung des baulichen Zustandes des Anwesens
  • Vergabe, Überwachung und Prüfung erforderlicher Reparaturen und Instandsetzungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen
  • Vorbereitung, Einladung und Durchführung der jährlichen Wohnunseigentümerversammlung
  • Erstellung der Jahresgesamt- und der Einzelabrechnungen
  • Erstellen des Wirtschaftsplanes
  • Hausgeldinkasso und Beitreibung der Hausgelder rückständiger Hausgeldzahlungen zugunsten der Gemeinschaft
  • Anlage der nach der Gemeinschaftsordnung und dem Wohnungseigentumsgesetz bestimmten Instandhaltungsrücklage auf einem separaten Konto der Gemeinschaft - zumindest teilweise möglichst kurzfristig abrufbar, jedoch auch zinsbringend
  • Verwaltung aller gemeinschaftlichen Gelder
  • Durchführung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer
  • Treffen von Maßnahmen, die zur Wahrung einer Frist oder Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils erforderlich sind
  • Überwachung der Einhaltung der Hausordnung und der Erfüllung der den Eigentümern nach Gesetz und Gemeinschaftsordnung obliegenden Pflichten
  • Teilnahme an Sitzungen des Verwalterbeirates auf dessen Wunsch
  • Durchführung erforderlicher Kontrollen der Hausmeistertätigkeiten und eines etwaigen Reinigungs-, Schneeräum-, Streu- und Gartenpflegedienstes nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen


Fallbeispiel 3

Sondereigentumsverwaltung


  • Vertretung vor der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, sämtlichen Behörden, Banken und Gerichten nach Rücksprache und Beauftragung durch den Eigentümer sowie die Teilnahme an den jeweiligen Wohnungseigentümerversammlungen
  • Überwachung des baulichen Zustandes des Anwesens
  • Vergabe, Überwachung und Prüfung erforderlicher Reparaturen
  • Abschluß von Lieferverträgen über Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände
  • Erledigung des gesamten Zahlungs- und Rechnungsverkehrs
  • Einstellung, Beaufsichtigung und Entlassung des Hausmeisters oder sonstiger Hilfskräfte
  • Abschluß und Kündigung von Mietverträgen, einschließlich der Mietobjektbesichtigungen mit Interessenten, der Abnahmen und Übergaben der Wohneinheiten
  • Mietinkasso, Überwachung des Mieteinganges und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Eigentümer aus den Mietverhältnissen zustehen
  • Vereinnahmung und Führung der Mietkautionen
  • gesamte Verwaltung der bestehenden Mietverhältnisse sowie insbesondere die Beitreibung von Zahlungsansprüchen und die Abwehr von unberechtigten Gegenansprüchen
  • Abrechnung der Mieten und Nebenkosten gegenüber den Mietern auf der Grundlage des jeweiligen Mietvertrages und die Abwicklung der Nachzahlungen oder Vergütungen aus den Jahresabrechnungen
  • Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen soweit sich der Erhöhungsbetrag unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt und Überprüfung und Durchführung von anderen Mieterhöhungsmöglichkeiten


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